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   VG Kassel, 24.06.2004 - 2 G 701/04   

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https://dejure.org/2004,19821
VG Kassel, 24.06.2004 - 2 G 701/04 (https://dejure.org/2004,19821)
VG Kassel, Entscheidung vom 24.06.2004 - 2 G 701/04 (https://dejure.org/2004,19821)
VG Kassel, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 2 G 701/04 (https://dejure.org/2004,19821)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 299 Abs 6c EG, Art 43 EGVtr, Art 49 EGVtr
    Abänderungsverfahren im vorläufigen Rechtsschutz; Dienstleistungs- und Niederlassungfreiheit bei Firmensitz auf der Isle of Man

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Thüringen, 17.12.1998 - 4 EO 1214/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zurückverweisung;

    Auszug aus VG Kassel, 24.06.2004 - 2 G 701/04
    Eine solche Änderung oder Aufhebung des Beschlusses durch das Gericht erfolgt jedenfalls dann, wenn das Gericht die Rechtslage jetzt anders beurteilt oder die Interessenabwägung korrekturbedürftig erscheint (Hess. VGH, Beschluss vom 12.06.1997 - 10 Q 1293/95 -, DVBl. 1997, 1320; Thür. OVG, Beschluss vom 12.12.1998 - 4 EO 1214/98 -, DVBl. 1999, 490; Kopp/Schenke, VwGO, 2003, § 80 Rdnr. 192 f.).

    Denn er wäre jedenfalls nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn sich dadurch die Rechtslage tatsächlich anders darstellen würde (Hess. VGH, Beschluss vom 12.06.1997, a. a. O.; Thür. OVG, Beschluss vom 12.12.1998, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 12.06.1996 - 10 Q 1293/95

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Änderung von Amts wegen

    Auszug aus VG Kassel, 24.06.2004 - 2 G 701/04
    Eine solche Änderung oder Aufhebung des Beschlusses durch das Gericht erfolgt jedenfalls dann, wenn das Gericht die Rechtslage jetzt anders beurteilt oder die Interessenabwägung korrekturbedürftig erscheint (Hess. VGH, Beschluss vom 12.06.1997 - 10 Q 1293/95 -, DVBl. 1997, 1320; Thür. OVG, Beschluss vom 12.12.1998 - 4 EO 1214/98 -, DVBl. 1999, 490; Kopp/Schenke, VwGO, 2003, § 80 Rdnr. 192 f.).

    Denn er wäre jedenfalls nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn sich dadurch die Rechtslage tatsächlich anders darstellen würde (Hess. VGH, Beschluss vom 12.06.1997, a. a. O.; Thür. OVG, Beschluss vom 12.12.1998, a. a. O.).

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

    Auszug aus VG Kassel, 24.06.2004 - 2 G 701/04
    Allerdings entfällt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine solche Rechtfertigung dann, wenn die in § 284 StGB vorausgesetzte Unerwünschtheit des Glücksspiels in unauflösbarem Widerspruch zum staatlichen Veranstalterverhalten gerät, indem das Spielangebot mit aggressiver Werbung extrem ausgeweitet wird (BVerwG, Urteil vom 28.03.2001 - 6 C 2.01 -, BVerwGE 114, 92).
  • VGH Hessen, 09.02.2004 - 11 TG 3060/03

    Untersagung von Sportwetten

    Auszug aus VG Kassel, 24.06.2004 - 2 G 701/04
    den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 09.02.2004 (11 TG 3060/03) abzuändern und den Antrag des Antragsgegners auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage (2 E 828/04) gegen den Bescheid der Antragstellerin vom 19.09.2003 abzulehnen,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2004 - 4 B 858/03
    Auszug aus VG Kassel, 24.06.2004 - 2 G 701/04
    Soweit die Antragstellerin eine Vielzahl von Entscheidungen vorgelegt hat, die jedenfalls im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Antrag des Betroffenen Sportwettenanbieters oder -vermittlers auch bei Anwendung des Gemeinschaftsrechts abgelehnt haben, insbesondere weil sie die Klärung der Frage, ob die Praxis der staatlichen Veranstaltung von Sportwetten der Rechtfertigung der Einschränkung der gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit durch ein staatliches Monopol entgegensteht, dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (z.B. OVG Münster, Beschluss vom 14.05.2004 - 4 B 858/03), ergibt sich daraus für das vorliegende Verfahrens nichts.
  • VG Kassel, 24.10.2003 - 2 G 2399/03

    Sofortige Untersagung der Vermittlung von Oddset-Wetten für ausländische

    Auszug aus VG Kassel, 24.06.2004 - 2 G 701/04
    Zwar war das Gericht in seinem Beschluss vom 24.10.2003 (2 G 2399/03) davon ausgegangen, dass die tatsächlichen Umstände der Veranstaltung von Sportwetten durch das vom Land Hessen beauftragte Unternehmen weiterer Aufklärung im Hauptsacheverfahren bedarf, auch wenn gute Gründe dafür sprechen würden, dass die bisher geltend gemachten Gründe zur Rechtfertigung des staatlichen Monopols für Sportwetten entfallen sind (Bl. 4 und 5 des amtl. Abdrucks).
  • VG Karlsruhe, 07.05.2004 - 3 K 145/04

    Verwaltungsgericht gibt Eilanträgen statt

    Auszug aus VG Kassel, 24.06.2004 - 2 G 701/04
    Und die Beschlüsse, die bei vergleichbarer Sachlage ebenfalls die aufschiebende Wirkung der Rechtsbehelfe gegen für sofort vollziehbar erklärte Untersagungsverfügungen angeordnet haben (z.B. VG Karlsruhe vom 07.05.2004 - 3 K 145/04 - und vom 10.05.2004 - 11 K 160/04 - VG Osnabrück vom 27.05.2004 - 2 B 60/03 -), zeigen, dass die entscheidenden Fragen nach wie vor umstritten sind.
  • VG Karlsruhe, 10.05.2004 - 11 K 160/04

    Vorläufig weiter Wettvermittlung nach England

    Auszug aus VG Kassel, 24.06.2004 - 2 G 701/04
    Und die Beschlüsse, die bei vergleichbarer Sachlage ebenfalls die aufschiebende Wirkung der Rechtsbehelfe gegen für sofort vollziehbar erklärte Untersagungsverfügungen angeordnet haben (z.B. VG Karlsruhe vom 07.05.2004 - 3 K 145/04 - und vom 10.05.2004 - 11 K 160/04 - VG Osnabrück vom 27.05.2004 - 2 B 60/03 -), zeigen, dass die entscheidenden Fragen nach wie vor umstritten sind.
  • VG München, 19.02.2004 - M 22 S 04.542

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten;

    Auszug aus VG Kassel, 24.06.2004 - 2 G 701/04
    Entsprechendes gilt auch im Hinblick auf die von der Antragstellerin unter Hinweis auch auf neuere Entscheidungen (z.B. VG München, Beschluss vom 19.02.2004 - M 22 S 04.542) immer wieder vorgetragene Auffassung, unabhängig von der Frage, ob die staatliche Monopolisierung der Sportwetten gemeinschaftsrechtswidrig oder verfassungswidrig ist, sei die von einer bundesdeutschen Behörde nicht genehmigte Tätigkeit eines Sportwettenveranstalters oder -vermittlers verboten und nach § 284 StGB strafbar.
  • VG Osnabrück, 27.05.2004 - 2 B 60/03

    Untersagung einer Sportwettenvermittlungsstelle

    Auszug aus VG Kassel, 24.06.2004 - 2 G 701/04
    Und die Beschlüsse, die bei vergleichbarer Sachlage ebenfalls die aufschiebende Wirkung der Rechtsbehelfe gegen für sofort vollziehbar erklärte Untersagungsverfügungen angeordnet haben (z.B. VG Karlsruhe vom 07.05.2004 - 3 K 145/04 - und vom 10.05.2004 - 11 K 160/04 - VG Osnabrück vom 27.05.2004 - 2 B 60/03 -), zeigen, dass die entscheidenden Fragen nach wie vor umstritten sind.
  • VGH Hessen, 27.10.2004 - 11 TG 2096/04

    Vermittlung von Oddset-Sportwetten durch britisches Unternehmen

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 24. Juni 2004 (Az.: 2 G 701/04) mit Ausnahme der Entscheidung über den Streitwert abgeändert.
  • VG Köln, 08.12.2004 - 6 L 2130/04

    Zur Strafbarkeit von Glücksspiel im Internet ohne Erlaubnis der Behörde

    Vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 28.3.2001 - 6 C 2/01 -, BVerwGE 114, 92 ff.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27.10.2004 - 2 G 701/04 -.
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